Datenschutzbestimmungen
- dass keine Daten ausserhalb des Zuständigkeitsbereiches vervielfältigt, reproduziert oder übertragen werden sowie nach draussen (besonders Firmen) nicht weitergegeben werden dürfen.
- Mitgliederlisten auch zu Hause nicht herumliegen zu lassen, sondern (passwort-) geschützt verwahrt werden.
- Veröffentlichung von Geehrten nur nach Zustimmung der Betroffenen (machen wir bereits)
- Bei E-Mail Adressaten im BCC aufnehmen
- Namentliche Nennung von Verstorbenen nach Rücksprache mit den Angehörigen
- Teilnehmerlisten für Vorhaben immer unterschreiben lassen. Dann hat man die Zustimmung zur Bearbeitung
- Anmeldung zu Wanderungen: DS-Hinweis ist künftig Pflicht. Das kann per Hardcopy oder Link erfolgen.
- Da jede betroffene Person das Recht auf Auskunft zu seinen personenbezogenen Daten hat muss ein „Verfahrensverzeichnis“ angelegt werden. Allerdings gibt es noch kein Muster dafür!